Behauptung
Ein 35-jähriger Student habe beim Sozialgericht Berlin Klage eingereicht, um auf Grundlage seiner „individuellen Altersidentität“ vollen Rentenanspruch durchzusetzen.
Einordnung
Die Behauptung ist frei erfunden. Das Sozialgericht Berlin sagte auf Anfrage des Faktenforums, dass ein solcher Fall dort nicht bekannt ist. Auch Medienberichte dazu konnten nicht gefunden werden. Altersrente ist in Deutschland klar geregelt und an das tatsächliche Alter gebunden.
Faktensammlung
Dem Sozialgericht Berlin ist dieser oder ein ähnlicher Fall nicht bekannt, wie der Pressesprecher des Gerichts auf Anfrage von CORRECTIV angab. „Eine Klage mit dem von Ihnen geschilderten Inhalt ist hier – Stand heute – nicht bekannt", teilte der Pressesprecher per Mail mit.
Medienberichte über den Fall lassen sich nicht finden. Neben einer allgemeinen Google-Suche brachten auch die Suchfunktionen von RBB und Tagesspiegel keine entsprechenden Ergebnisse für Kombinationen von Suchbegriffen wie „Sozialgericht Berlin UND Rente“ oder „Gericht UND Rente UND Altersidentität“.
Kontext: Versicherte haben – abhängig vom Geburtsjahr – mit 65 bis 67 Jahren Anspruch auf Regelaltersrente. Ausnahmen gibt es etwa für besonders langjährig Versicherte, Menschen mit Schwerbehinderung und Bergleute.
Kontext: Einer der Ursprungsbeiträge zu dieser Behauptung kennzeichnete den Inhalt als Satire. Beiträge, die klar als Satire gekennzeichnet sind, überprüfen wir in der Regel nicht. In vielen weiteren viralen Beiträgen fehlt dieser Hinweis jedoch. Da sich in den Kommentaren unter den Beiträgen zeigte, dass User den satirischen Charakter nicht immer erkannt haben, entschied sich die Community, einen Faktencheck zu machen.