Behauptung
AfD-Politiker Björn Höcke plane, ein Abschiebezentrum am Erfurter Flughafen zu bauen.
Einordnung
Faktensammlung
In einem Video erklärt Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion in Thüringen, wie er Geflüchtete und Asylbewerber abschieben und unterbringen möchte. Er plane, sie „aus der Fläche rauszuholen“ und am Erfurter Flughafen unterzubringen. Das Video dauert insgesamt rund fünf Minuten und ist etwas unscharf. Offenbar hat es jemand mit starker Ablehnung gegenüber der AfD erstellt: In der unteren rechten Ecke ist die Aufschrift „FCK AFD“ zu sehen.
Eine Google-Suche mit den Begriffen „Höcke“, „Erfurt“ und „Flughafen“ führt zu mehreren Medienberichten zu einem solchen Plan der Thüringer AfD. Demnach sollen am Flughafen „Abschiebeflüge“ starten und Asylbewerber wohnen. Die Berichterstattung spricht dafür, dass das auf Facebook geteilte Video authentisch ist. Auf den Fotos zu den Berichten trägt Höcke zudem dieselbe Kleidung, deutlich erkennbar etwa an der hellblauen Krawatte. In einem der Artikel ordnet die Deutsche Presse-Agentur Höckes Pläne ein: Das AfD-Projekt habe kaum Erfolgsaussichten. „Der dazu vorgelegte Antrag für den Landesetat 2025 wurde vom Haushaltsausschuss des Landtags bereits abgelehnt“, schreibt die Nachrichtenagentur.
Die Medienberichterstattung erwähnt das Datum der Pressekonferenz, bei der Björn Höcke über seine Pläne zum Flughafen Erfurt gesprochen hat: 2. April. Zu dem Tag finden sich auf der Seite des Thüringer Lokalsenders Jena TV und auf Youtube Aufnahmen der Veranstaltung. Die Aufnahmen stimmen mit dem Ausschnitt überein – die Aussagen von Höcke sind genauso gefallen wie im Facebook-Beitrag. Die Zitate finden sich im Video von Jena TV ab Minute 36:50.
Kontext: Björn Höcke musste sich schon häufiger vor Gericht verantworten. Zweimal wurde er wegen des Rufens einer Parole der Sturmabteilung der NSDAP bei einer Wahlkampfveranstaltung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er legte in beiden Fällen Revision ein; die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Im Jahr 2019 kam ein Gericht zu dem Schluss, dass die Bezeichnung Höckes als „Faschist“ zulässig ist. Mehrfach ist seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben worden, weil die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermitteln wollte.
Diese Faktensammlung haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redaktion: Viktor Marinov; Redigatur: Caroline Lindekamp