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Falsch

19. June 2025

Keine neue Steuer für Migration: Virale Beiträge sind falsch

Kein Gehaltsabzug zur Finanzierung von Migration

Bild: Wolfgang Filser / Picture Alliance / SZ Photo

Kein Gehaltsabzug zur Finanzierung von Migration

Behauptung

Die Merz-Regierung wolle ab sofort per Erlass allen deutschen Arbeitnehmern verpflichtend bis zu 2 Prozent ihres Gehalts abziehen, um „Migration zu finanzieren“.

Einordnung

Falsch
In einem Video heißt es, dass die Bundesregierung einen verpflichtenden Gehaltsabzug von bis zu 2 Prozent plane, um Migration zu finanzieren. Das stimmt nicht.

Faktensammlung


Eine Suche im Zeitraum zwischen dem 6. Mai (Kanzlerwahl) und dem 13. Mai(Veröffentlichung des Videos) auf den Seiten der Bundesregierung und des für eine solche Abgabe zuständigen Finanzministeriums erzielt keine relevanten Ergebnisse. Es finden sich weder entsprechende Dokumente noch Pressemitteilungen zu dem Thema. Auch eine Google-Suche führt zu keinen Medienberichten über eine solche Abgabe.


Auf Anfrage des Faktenforums antwortet die Pressestelle des Finanzministeriums: „Es gibt keinerlei Pläne in die von Ihnen geschilderte Richtung. Die steuerrechtlichen Vorhaben dieser Bundesregierung ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag.“ Das Ministerium verweist auf einen aktuellen Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zur Finanzierung von „Flüchtlings- und Integrationskosten“. Weder der Koalitionsvertrag noch der Bericht erwähnt eine solche verpflichtende Abgabe von 2 Prozent zur Finanzierung von Migration. Im Koalitionsvertrag gibt es zwar einen ganzen Abschnitt zum Thema Steuern und einen zum Thema Migration, aber in keinem davon ist die angeblich geplante Abgabe zu finden.


Die Finanzierung der Migration in Deutschland erfolgt über verschiedene Säulen, dabei spielen Bund, Länder und Kommunen eine Rolle. Die Kosten umfassen Sozialleistungen, Integrationsmaßnahmen, Flüchtlingsunterkünfte und -verwaltung sowie die Bekämpfung von Fluchtursachen. Der Großteil der Mittel stammt aus dem Bundeshaushalt, wobei auch die EU über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) einen Beitrag leistet.


Eine Abgabe von 2 Prozent des Gehalts, ähnlich einer Steuer, kann in Deutschland nicht durch einen Erlass geregelt werden. Für die Einführung einer neuen Steuer braucht es ein formelles Gesetz. Das ist im Grundgesetz verankert. Ein Erlass ist eine Anweisung, die eine Behörde einer untergeordneten Dienststelle erteilt. Anders als in den USA ist der Spielraum des deutschen Kanzlers bei solchen Erlassen begrenzt, wie ein Artikel in der Wirtschaftswoche erklärt.


Diese Faktensammlung haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redaktion: Nadia Westerwald; Redigatur: Viktor Marinov