Behauptung
Ein Video zeige einen weinenden Mann, der nach 19 Jahren im Gefängnis von einem Gericht für unschuldig erklärt und freigelassen worden sei.
perma.ccEinordnung
Belege dafür, dass das Tiktok-Video einen realen Fall zeigt, fehlen. Unstimmigkeiten im Video zeigen, dass es KI-generiert ist. Der Kanal veröffentlichte zahlreiche Videos, die laut Beschreibung auf Youtube fiktiv sind.
Faktensammlung
Ein älterer Mann sitzt angeblich vor Gericht, eine Stimme sagt: „Das Gericht stellt fest, dass sie 19 Jahre zu Unrecht in Haft waren. Ab heute sind sie frei.“ Der Mann beginnt zu weinen. Diese Szene ist in einem Video sichtbar, das auf Tiktok hunderttausende „Gefällt mir“-Angaben erhalten hat. In den Kommentaren fühlen offenbar einige mit dem Mann mit, andere behaupten, die Szene sei KI-generiert. Dafür gibt es auch Hinweise: Nach einem Videoschnitt verändern sich das Aussehen und die Jacke des Mannes, ebenso wie der Hintergrund. Wenn der Mann sich nach vorne beugt, ist ein Bildartefakt erkennbar: Seine Hände und sein Gesicht verschwimmen miteinander.
Das Video wurde auf dem Tiktok-Kanal „Knastx1000“ veröffentlicht. Der Betreiber führt den gleichen Kanal auch auf Youtube. Dort beschreibt er seine Inhalte so: „Inhalte dienen der Illustration und können dramaturgisch angepasst sein. FIKTIV.“ Auf Tiktok fehlt dieser Hinweis; dort steht in der Kanalbeschreibung lediglich „Illustrationen“, in der Videobeschreibung nichts dergleichen. Beide Kanäle zeigen vermeintlich emotional aufgeladene Szenen aus Gerichtssälen. Doch in gleich mehreren Videos finden sich Hinweise auf die Nutzung von KI. Wir haben den Kanal-Betreiber dazu kontaktiert. Bis zur Veröffentlichung blieben unsere Fragen jedoch unbeantwortet. Die Videos auf Tiktok sind inzwischen nicht mehr verfügbar, auf Youtube aber weiterhin online.
Im Video fehlen konkrete Hinweise auf einen bestimmten Fall – weder ein Datum, noch das Gericht oder ein Aktenzeichen werden genannt. Wir fanden keine Hinweise, dass die Szene einen echten Fall zeigt oder illustriert. Einzelfälle, in denen es zu solchen Fehlurteilen kam, gibt es aber: So wurde beispielsweise Manfred Genditzki 2010 in München wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach 13 Jahren Haft wurde er freigesprochen. Als Entschädigung erhält er nun vom Freistaat Bayern 1,31 Millionen Euro. Neue Erkenntnisse, unter anderem zum Todeszeitpunkt, führten zu einem Wiederaufnahmeverfahren und seiner Freilassung. Zu einem Fehlurteil kam es auch bei Arthur Meinberg. Er wurde in einem Indizienprozess verurteilt und saß 19 Jahre in Haft, bevor er 1970 freigesprochen wurde.
Kontext: In Deutschland kann ein rechtskräftiges Strafurteil zugunsten des Verurteilten nur unter strengen Bedingungen wieder aufgenommen werden. Diese regelt § 359 der Strafprozessordnung. In der Praxis seien diese Bedingungen mitunter schwer zu erfüllen, kritisiert das „Innocence Project Deutschland“ auf seiner Webseite. Zudem, so schreiben sie, „verlangen Gerichte fast völlige Gewissheit“ vorab, dass ein Wiederaufnahmeverfahren zu einem für die Verurteilten günstigeren Urteil führt. Wie viele solcher Verfahren und Fehlurteile es jährlich in Deutschland gibt, erfasst keine Statistik, die Schätzungen dazu schwanken enorm.
Diese Faktensammlung haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redaktion: Anna Süß; Redigatur: Kimberly Nicolaus

