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Falsch

22. April 2026

AfD-Klage zur Bundestagswahl 2025 frei erfunden

Behauptung

Es gebe Neuwahlen in Deutschland, da die AfD mit einer Klage gegen die Bundestagswahl erfolgreich gewesen sei.

perma.cc

Einordnung

Es gibt kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das zu Neuwahlen führen würde. Alle Urteile und die vom Bundestag geprüften Einsprüche sind öffentlich einsehbar: Sie wurden zurückgewiesen oder verworfen.

Faktensammlung


Auf Tiktok kursieren mehrere Videos, die angebliche Neuwahlen verkünden. Im Bild steht: „Neuwahlen ausgerufen! AfD gewinnt mit Klage gegen Bundestagswahl!“ So beginnt auch die Tonspur, später sagt die Stimme jedoch: „Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass diese Wahl fehlerhaft war, reden wir über Neuwahlen.“ Die Klage sei angeblich öffentlich. Konkrete Belege für die Behauptung werden nicht genannt. Es gibt Hinweise, dass die Videos mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden: Die Lippenbewegungen des Sprechers, der auch in anderen Videos des Kanals auftritt, wirken unnatürlich, die Stimme klingt KI-generiert. Zudem sind Logikfehler im Hintergrund erkennbar: Der Übergang zwischen Wand und Decke verschwindet auf der rechten Bildhälfte.


Das Grundgesetz schreibt vor, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erst in zweiter Instanz über Wahlprüfungsbeschwerden urteilt. Zunächst muss innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl ein Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eingehen, dessen Abgeordnete darüber abstimmen. Gegen den Beschluss des Bundestags kann dann laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz innerhalb von zwei Monaten Beschwerde eingelegt werden. Stellt das BVerfG eine Rechtsverletzung fest, kann sie diese anerkennen oder – in besonders schweren Fällen – die Wahl für ungültig erklären.


Die vergangene Bundestagswahl fand am 23. Februar 2025 statt. Bis zur Frist am 24. April 2025 gingen 1.041 Einsprüche ein. Der Ausschuss hat in bislang fünf Sitzungen zu rund 200 von ihnen Beschlussempfehlungen abgegeben. Er empfiehlt, die Einsprüche wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit zurückzuweisen oder die Verfahren einzustellen. Der Bundestag hat die Empfehlungen der ersten vier Sitzungen angenommen; die Entscheidung zur fünften Beschlussempfehlung steht noch aus (Stand: 21. April 2026). Über die restlichen Einsprüche wird in kommenden Sitzungen entschieden.


Gegen diese Entscheidungen des Bundestags lässt sich eine Beschwerde beim BVerfG einlegen. Die Entscheidungen dazu sind unter dem Kürzel „BvC“ in der Gerichtsdatenbank zu finden. Die Urteile erscheinen in der Regel anonymisiert, sodass die Identität der Beschwerdeführer nicht erkennbar ist. Alle bisher entschiedenen Beschwerden zur Bundestagswahl 2025 hat das Gericht verworfen oder als unwirksam erklärt. Beschlüsse zu Beschwerden von der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Bundestagswahl 2025 finden wir nicht, nur zu vorhergehenden Wahlen (Stand 21. April 2026).


Es gibt keine seriösen Medienberichte über eine etwaige Neuwahl, Entscheidungen des BVerfG oder eine Klage der AfD. Ähnliche Falschbehauptungen kursieren bereits im April 2025, wie eine Recherche von CORRECTIV.Faktencheck zeigt. Im Februar 2026 verbreitete sich fälschlicherweise, das BVerfG habe der AfD eine vollständige Neuauszählung der Bundestagswahl zugesprochen. Auch das war frei erfunden. Damals klagte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegen die Stimmauszählung der Bundestagswahl 2025. Der Bundestag lehnte die Einsprüche der Partei ab, das BSW forderte vor Gericht eine Neuauszählung – keine Neuwahl. Die AfD unterstützte diese Forderung laut DPA-Faktencheck inhaltlich, reichte aber keine eigene Klage ein. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts steht im April 2026 noch aus.


Wir haben das Profil kontaktiert, welches das Video und andere mit ähnlichen Behauptungen zuerst verbreitete. Bis zur Veröffentlichung haben wir auf unsere Fragen keine Antwort bekommen, die Videos sind weiterhin online.


Diese Faktensammlung haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redaktion: Anna Süß; Redigatur: Viktor Marinov