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Falsch

29. January 2026

AMLA: Worum es bei der neuen EU-Behörde wirklich geht

AMLA ist eine neue EU-Behörde, die seit Juli 2025 aus Frankfurt am Main arbeitet

AMLA ist eine neue EU-Behörde, die seit Juli 2025 aus Frankfurt am Main arbeitet

Bild: SOPA Images / Sipa USA / Picture Alliance

Behauptung

Ab dem 1. Januar 2026 gelte in der EU ein neues Gesetz zur Vermögensaufzeichnung namens AMLA. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen dann ihre Vermögenswerte – etwa Immobilen, Geld, Autos und Schmuck – angeben. Der Staat könne diese Vermögenswerte im Falle eines Lastenausgleichs nutzen, um seine Schulden zu begleichen.

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Einordnung

Es gibt kein EU-Gesetz zur allgemeinen Vermögenserfassung. Weder ein Vermögensregister noch ein Lastenausgleich sind beschlossen oder Teil der EU-Gesetze. AMLA ist eine Behörde, die Geldwäsche bekämpft.

Faktensammlung


In einem viralen Facebook-Video behauptet ein Mann, dass ab dem 1. Januar 2026 in der Europäischen Union ein neues Gesetz zur Vermögensaufzeichnung gelte. Demnach müssten alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Vermögenswerte wie Immobilien, Bargeld, Bankguthaben, Fahrzeuge, Schmuck und Edelmetalle melden. Im Video wird zudem behauptet, dass der Staat im Falle eines Lastenausgleichs auf dieses Vermögen zugreifen könne, um staatliche Schulden zu begleichen. Das Video wird auch in anderen sozialen Netzwerken verbreitet, etwa X und Tiktok. In den Kommentaren ist von „staatlicher Enteignung“ und der EU als „größte Diktatur“ die Rede.


Die Authority for Anti-Money-Laundering and Countering the Financing of Terrorism (AMLA) ist kein Gesetz, sondern eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Europäische Parlament und der Rat haben sie ins Leben gerufen, sie hat ihre Arbeit am 1. Juli 2025 begonnen und sitzt in Frankfurt. Zu ihren Hauptaufgaben zählen die Abstimmung zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden in den EU-Staaten, die direkte Kontrolle besonders risikoreicher Finanzunternehmen, die Ergänzung von EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die Koordinierung von Meldestellen. AMLA hat keine gesetzgeberische Macht. Sie erlässt keine Gesetze, legt keine Steuern fest und schafft keine Pflichten für Privatpersonen. Ihr Fokus liegt auf Überwachung, Koordination und der Umsetzung bestehender EU-Vorgaben. Weder die EU-Kommission noch AMLA selbst haben direkten Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern. Die Behörde arbeitet ausschließlich mit staatlichen Stellen und kontrolliert einen sogenannten „Verpflichtetenkreis“, zum Beispiel Banken, Kreditvermittler oder Krypto-Dienstleister.


Die neuen EU-Regelungen aus dem sogenannten AML-Paket gelten erst im Juli 2027. Eine allgemeine Vermögensmeldepflicht für Bürger ist darin nicht vorgesehen. Die Gesetzgeber einigten sich auf einen gezielten Ansatz, der sich auf eine begrenzte Anzahl hochwertiger Güter wie Luxusautos, Boote und Flugzeuge konzentriert. Im Kontext des Anti-Geldwäsche-Pakets kursiert oft die Behauptung, dass Vermögenswerte ab einem Betrag von 200.000 Euro pro Vermögenswert erfasst würden. Auch das stimmt nicht. Dieser Betrag stammt aus einem Vorschlag des Europäischen Parlamentes, wurde letztendlich aber nicht im AML-Paket übernommen.


Es existiert kein zentrales EU-Vermögensregister für alle Bürgerinnen und Bürger der EU und ein solches Register ist rechtlich nicht beschlossen. Das hat etwa die EU-Kommission in einer schriftlichen Antwort im September 2024 bestätigt. Der Sprecher der Kommission sagte Focus Online im Juni 2024: „Die Europäische Kommission hat keinerlei Absicht, eine zentrale Datenbank über das Vermögen von EU-Bürgern einzurichten“. Auch die Faktencheck-Redaktion der DPA hat diese Behauptung widerlegt. Oft wird in diesem Zusammenhang ein falscher Schluss aufgrund einer Studie gezogen. 2021 beauftragte die EU-Kommission eine Machbarkeitsstudie zu einem solchen Register, sie wurde 2024 veröffentlicht. Sie ist kein Gesetz, sondern ein Bericht. Die EU-Kommission betont ausdrücklich, dass diese Studie keinen Vorgriff auf eine spätere politische Entscheidung darstellt – und die Studie selbst kommt zu dem Ergebnis, dass ein zentrales Vermögensregister technisch und rechtlich problematisch wäre. Die Studie gibt einen Überblick über bereits bestehende Vermögens- und Eigentumsregister in den EU-Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus analysiert sie die wichtigsten operativen, technischen und rechtlichen Hürden für die Einrichtung eines möglichen EU-weiten Vermögensregisters, insbesondere mit Blick auf den Eingriff in Grundrechte, wie Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und Eigentumsrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger. Die Studie beleuchtet die Machbarkeit von drei Szenarien: Die ersten zwei Szenarien behandeln den Aufbau zusätzlicher nationaler Register mit Zugang für EU-Behörden, im ersten Szenario wäre das Register umfassender als im zweiten. Im dritten Szenario geht es um ein EU-weites Vermögensregister. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass ein zentrales EU-Vermögensregister technisch und rechtlich problematisch wäre, unter anderem wegen der Schwere möglicher Grundrechtseingriffe.


Der Begriff „Lastenausgleich“ stammt aus dem Lastenausgleichsgesetz, das im September 1952 in Deutschland in Kraft trat. Es sollte Menschen finanziell entschädigen, die nach dem Zweiten Weltkrieg durch Zerstörung, Vertreibung oder die Währungsreform von 1948 materielle Verluste erlitten hatten. Die zentralen Abgaberegelungen des Gesetzes sind heute abgeschlossen. Zwar besteht das Gesetz formal weiter, doch dient es vor allem der Abwicklung alter Ansprüche und begründet keine neuen Vermögensabgaben. Wir haben dazu Joachim Wieland angefragt – er ist Professor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und lehrt und forscht zum Verfassungsrecht. Wieland schreibt in seiner Antwort: „Der Staat darf die Vermögenswerte von Bürgern nicht nutzen, um Schulden zu bezahlen. Ein Lastenausgleich ist in Deutschland äußerst unwahrscheinlich, er wurde nicht einmal nach der Wiedervereinigung ernsthaft erwogen.“ Zum Lastenausgleich verbreiten sich seit Jahren Falschbehauptungen. 2022 prüfte CORRECTIV.Faktencheck etwa die Behauptung, dass der Staat einen Lastenausgleich für die Entschädigung von Impfgeschädigten durchführen könne. 2024 hieß es, dass Friedrich Merz einen Lastenausgleich plane. Beides stimmt nicht.


Wir fragten im Zuge der Recherche bei dem Verbreiter des Facebook-Videos nach, wie er auf die Behauptung kommt und welche Belege er dafür hat. Er hat bislang nicht geantwortet.


Diese Faktensammlung haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redaktion: Nadia Westerwald; Redigatur: Viktor Marinov