Behauptung
Krankenhäuser dürften ihre Patientinnen und Patienten impfen, während sie in Vollnarkose sind. Das sei dadurch möglich, dass in Aufklärungsbögen die Begriffe Biologika und Biogenics standarmäßig enthalten seien, auch in Deutschland. Damit stimme man einer Impfung zu.
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In Deutschland werden unter Vollnarkose keine Impfungen verabreicht – das ist laut Experten medizinisch nicht sinnvoll und gesetzlich ohne Zustimmung nicht möglich. Die Behauptung stammt ursprünglich von einer US-Seite, die regelmäßig Desinformation verbreitet. Die darin genannte FDA ist eine US-Behörde und hat ohnehin keinen Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen in Deutschland.
Faktensammlung
In einem Instagram-Video warnt eine Frau vor angeblichen Risiken bei Krankenhausaufenthalten. Sie spricht in die Kamera und behauptet, neue Aufklärungsformulare enthielten die Begriffe „Biologika“ und „Biogenics“. Unterschreibe man diese Formulare, stimme man zu, dass die Ärzte einem „alles verabreichen“. Im Video ist der Text eingeblendet: „Ab jetzt i.pfen sie ungefragt im Krankenhaus“ (gemeint ist impfen, Anm. d. Red.).
Was bedeuten beide Begriffe überhaupt? Biologika sind Arzneimittel, deren Wirkstoffe aus biologischen Substanzen stammen und biotechnologisch hergestellt werden. Dazu gehören komplexe Moleküle wie Proteine, Zellbestandteile oder gentechnisch veränderte Organismen. Im Unterschied zu chemisch synthetisierten Wirkstoffen sind Biologika deutlich vielschichtiger aufgebaut. Zu den ersten Biologika zählt Humaninsulin, das laut der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen seit den 1980er-Jahren mithilfe lebender Organismen produziert wird. Heute sind in Deutschland rund 300 Biologika zugelassen, darunter Impfstoffe, Antikörper, Blutprodukte oder entzündungshemmende Arzneimittel. Sie werden etwa in der Krebsbehandlung oder bei Autoimmunerkrankungen eingesetzt. Der Begriff „Biogenics“ ist nicht üblich (mehr dazu im Fakt 5). Möglicherweise sind Biogene gemeint, das sind Arzneimittel aus Wirkstoffen, die aus natürlichen Quellen wie Pflanzen, Pilzen, Bakterien sowie tierischen oder menschlichen Bestandteilen gewonnen werden. Heilpflanzen stehen dabei im Mittelpunkt, während Pilze und Bakterien vor allem Antibiotika liefern. Auch tierische und menschliche Materialien dienen als Basis solcher Wirkstoffe, etwa Insulin aus tierischen Bauchspeicheldrüsen oder Gerinnungsfaktoren aus menschlichem Blut.
Die beiden Begriffe sind laut dem Video Teil eines neuen „FDA-Standards“. Die FDA ist die Food and Drug Administration und gehört zum Gesundheitsministerium der USA. Sie überwacht die Herstellung, Zulassung und Sicherheit von Arzneimitteln, Lebensmitteln und Kosmetika. Die FDA regelt nicht die Rechte von Patienten in anderen Ländern. In Deutschland, Österreich und der Schweiz haben FDA-Vorgaben keinen direkten Einfluss auf Behandlungsabläufe. Dort basieren Patientenrechte auf nationalen Gesetzen, nicht auf US-Regelungen.
Medizinische Eingriffe ohne Zustimmung sind in Deutschland verboten. Das Bürgerliche Gesetzbuch sichert in den Paragraphen §630d und §630e das Recht auf informierte Einwilligung. Ärztinnen und Ärzte müssen vor einer Behandlung über Art, Umfang, Risiken und Alternativen aufklären. Ähnliche Regelungen gelten in Österreich und der Schweiz.
Das Faktenforum hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft und das Deutsche Grüne Kreuz angefragt. Beide Fachstellen widersprechen der Darstellung im Video. Das Deutsche Grüne Kreuz betont, es gebe nur Aufklärungsbögen zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen. Begriffe wie „Biologika“ und „Biogenics“ tauchten darin nicht auf. „Unter Vollnarkose werden keine Impfungen durchgeführt“, schreibt uns die ärztliche Leiterin Sigrid Ley-Köllstadt. Impfungen dürften nur nach vorheriger Einwilligung erfolgen, die „explizit zu der der indizierten Impfung“ gegen werde und nicht pauschal zu irgendwelchen ‚Biologika‘“. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft stellt klar, dass jede medizinische Behandlung in Deutschland eine vorherige Aufklärung und Zustimmung voraussetzt. „Eine Ausnahme ist lediglich die Notfallbehandlung von Patientinnen und Patienten, die nicht ansprechbar sind“, schreibt ein Sprecher. Impfungen seien aber vorbeugend und machten für die akute Linderung medizinisch in der Regel keinen Sinn. Außerdem seien „Impfungen während einer OP im Regelfall auch deswegen medizinisch unsinnig, weil die Impfung den Patienten zusätzlich belasten kann, zum Beispiel durch mögliche Nebenwirkungen wie Fieber.“ Beide Fachstellen sind sich einig: Es existieren keine Aufklärungsbögen, die eine pauschale Zustimmung für Impfungen enthalten. Laut dem Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft steht der Begriff „Biologika“ für biologisch hergestellte Arzneimittel, „Biogenics” ist hingegen kein „Begriff aus der Welt der Arzneimittel“. Auch Suchen nach „Biogenics“ auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und der Europäischen Arzneimittelbehörde führen zu keinen Ergebnissen für Biogenics.
Das Video bezieht sich auf einen Artikel von „The People's Voice“ , früher „News Punch“ und „Your News Wire“ genannt. Das ist eine US-amerikanische Desinformations-Website mit Sitz in Los Angeles. Laut einem Bericht von Buzzfeed News aus dem Jahr 2017 war „News Punch“ damals die zweitgrößte Quelle für verbreitete Desinformation auf Facebook. Eine Analyse des Poynter Institute aus Juni 2018 zeigte, dass Faktenprüfer des International Fact-Checking Network „News Punch“ in den Jahren 2017 und 2018 über 80 Mal widerlegt hatten. Die Faktencheck-Redaktion von CORRECTIV hat in der Vergangenheit mehrere Beiträge von „The People’s Voice“ als erfunden bewertet.
Diese Faktensammlung haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redaktion: Nadia Westerwald; Redigatur: Viktor Marinov
