Behauptung
Alexander Dobrindt behauptet in einer ZDF-Sendung, eine erwerbslose vierköpfige Familie erhalte über 3.000 Euro Bürgergeld pro Monat.
Einordnung
Eine Bedarfsgemeinschaft mit vier Personen, die Bürgergeld bekommt, verfügt zwar über ein Haushaltsbudget von durchschnittlich ungefähr 2.900 Euro. Aber ihr Zahlungsanspruch auf staatliche Leistungen liegt laut Agentur für Arbeit nur bei 1.746 Euro. Denn viele Bürgergeldempfänger haben Einkommen oder Vermögen, die sie selbst in ihr Haushaltsbudget einbringen.
Faktensammlung
Auf Anfrage vom Faktenforum hat die Agentur für Arbeit mitgeteilt, wie viel Bürgergeld eine sogenannte Partner-Bedarfsgemeinschaft mit zwei Kindern durchschnittlich erhält. Die Zahlen beziehen sich auf Oktober 2024, die zum Zeitpunkt der Anfrage aktuellsten verfügbaren Daten. Zu unterscheiden sind der Gesamtbedarf, der Zahlungsanspruch und das Haushaltsbudget jeweils durchschnittlich für die besagte Bedarfsgemeinschaft. Keine der Zahlen deckt sich mit Angaben von Dobrindt im ZDF. Der durchschnittliche Gesamtbedarf, also die Summe aus Regel- und Mehrbedarfen sowie Wohnkosten, beträgt 2.711 Euro. Der Zahlungsanspruch, also die Summe, die letztlich an die besagte Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt wird, liegt deutlich niedriger bei 1.746 Euro. Der Grund für die Differenz: Viele Bürgergeldempfangende haben Einkommen oder Vermögen, das auf den Gesamtbedarf angerechnet und von diesem abgezogen wird. Das durschnittliche Haushaltsbudget beziffert die Agentur für Arbeit in ihrer Antwort mit 2.901 Euro und erklärt: „Es ist deshalb höher als der Bedarf an Bürgergeld, weil zum Beispiel Einkommen aus Erwerbsarbeit nicht komplett auf das Bürgergeld angerechnet werden, sondern es einen Freibetrag gibt.“
Alexander Dobrindt sagte im ZDF, dass sich die Summe von über 3.000 Euro aus der Kombination von Bürger- und Wohngeld ergebe. Doch Bürgergeldempfangende beziehen grundsätzlich kein „Wohngeld“, sondern können „Kosten der Unterkunft“ beantragen. Der Begriff „Wohngeld“ bezeichnet eine Sozialleistung nach einem anderen Gesetzbuch, die sich mit dem Bürgergeldbezug ausschließt. „Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld“, schreibt die Arbeitsagentur auf ihrer Webseite.
Das Faktenforum hat eine Anfrage an die Pressestellen von CDU und CSU gerichtet und gefragt, wie Alexander Dobrindt auf die im ZDF angegebene Summe kommt. Wir haben dazu keine Erklärung erhalten.
Hintergrund: Das Bürgergeld setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen und unterscheidet sich in seiner Höhe je nach sogenannter Bedarfsgemeinschaft. Im Wesentlichen basiert die Höhe auf sogenannten Regelsätzen und zusätzlichen Mehrdarfen und Wohnkosten. Grundsätzlich hat das Bürgergeld zum Ziel, den Lebensunterhalt von Menschen zu sichern, die nicht selbst für sich sorgen können, teilt das Bundesarbeitsministerium auf seiner Webseite mit. Auf der Seite finden sich Informationen zu den unterschiedlichen Bedarfen und Leistungen sowie Beispielrechnungen. Auch die Bundesagentur für Arbeit erklärt auf ihrer Webseite, wie sich das Bürgergeld zusammensetzt.
Diese Faktensammlung haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redaktion: Caroline Lindekamp, Viktor Marinov; Redigatur: Anna Süß